GEZ Gebühren auf PC und Handy?
12. Oktober 2006 von York FreilingHerzlich Willkommen!
Das Thema des heutigen Abends erschien noch vor einiger Zeit als realitätsfernes Wunschdenken von Intendanten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, aber nichts ist ja so beständig wie die Veränderung. Nun sehen wir uns ab 1. Januar 2007 mit der Gebührenpflicht für Computer mit Internetzugang konfrontiert. Aber so richtig Verständnis können die wenigsten für diese neue Gebühr aufbringen. Vielleicht bringt ja diese Veranstaltung ein wenig Licht in die (offiziellen) Beweggründe des Gesetzgebers.
Ort der Veranstaltung war diesmal der leider nur teilweise gefüllte Audimax der Fachhochschule Frankfurt. Nachdem der letzte der Podiumsgäste nach großzügigem akademischen Viertel angekommen war, wurde die Veranstaltung zunächst durch Peter Sulzbach von der FH Frankfurt und Jörg Weber als M²-Mitinitiator eröffnet.
Dem Publikum wurden hierbei auch gleich die Kontrahenten in diesem Aufeinandertreffen vorgestellt.
Die Verteidiger der neuen Gebühren kommen beide aus dem Lager der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten:
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Doris Gabel, Abteilungsleiterin Rundfunkgebühren und
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Jürgen Betz, Leiter der Rechtsabteilung, beide vom Hessischen Rundfunk.
Das Lager der Gebühren-Kritiker besteht aus
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Matthias Müller, Geschäftsführer der Medienpolitischen Kommission Hessen
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Petra Marwitz, Vorsitzende der Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (aus dessen Reihen die derzeitige Verfassungsbeschwerde gegen den 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag stammt, der die „neuartigen Rundfunkempfangsgeräte“ mit Gebühren belegt)
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Hans-Joachim Otto, Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages
(Bei dieser Zusammensetzung fiel übrigens auf, dass Matthias Müller als Philosoph der einzige Nicht-Jurist unter den Podiumsgästen war)
Moderiert wurde die Runde durch den jungen und spritzigen Henrik Schmitz von epd medien, der sich im Podium zwischen den beiden Lagern positioniert hatte.
Hier ging es auch nach einigen Fallbeispielen des Moderators direkt zur Sache:
H.-J. Otto nutzte in gewohnt gewandter Politikermanier die Gelegenheit, die Befürworter der Gebührenerweiterung direkt anzugehen: warum werden Rundfunkgebühren erhoben, obwohl zur Zeit nur ein kleiner Prozentsatz den Computer für diese Zwecke nutzen würde, zum Großteil schon wegen fehlender technischer Möglichkeiten?
Die Erwiderung von Doris Gabel, es gäbe immerhin schon eine große Anzahl von Radioprogrammen, die online abrufbar wären, wurde von Otto natürlich direkt dazu benutzt, zu fragen, warum denn dann die Fernsehsender an dieser Gebühr beteiligt würden….
Jürgen Betz erklärte hierzu, der Grund in der erweiterten Beitragspflicht liege in der wachsenden Konvergenz der Multifunktionsgeräte. Daher sei man 2004, als die Änderung auf den Weg gebracht wurde, davon ausgegangen, dass auch das Fernsehen seinen Weg schneller ins Internet finden würde, als das heute der Fall ist.
Die Frage des Moderators, ob man nicht besser mit der Einführung der Gebühr noch warten solle, bis eine Verbreitung von Rundfunk bei mehr als 4 % aller User erreicht werde, wurde von Betz nur mit der Aussage abgetan, dass es sich bei der ganzen Diskussion doch eher um Panikmache handele, da die Anzahl der Betroffenen wegen der vielen Sperrwirkungen anderer Geräte eher gering ausfallen werde.
Hiergegen widersprach Matthias Müller und erklärte, dass gerade Kleinbetriebe und Unternehmen von der Gebührenerweiterung betroffen würden, Großunternehmen würden hingegen kaum mehrbelastet.
Ungewohnt heftig reagierte H.-J. Otto mit seinen Fallbeispielen, die verdeutlichen sollen, dass eine Person zwar immer nur einmal den Rundfunk empfangen könne, aber dabei gleichzeitig mehrfach die Gebührentatbestände erfülle. Eine solche Regelung sei völlig inakzeptabel. (für seinen Eifer erntet er den ersten Applaus, wodurch verdeutlicht wird, auf welcher Seite das Publikum steht).
In Fahrt gekommen führte er weiter aus, es sei gerade ein Zeiten der Konvergenz und der Multifunktionalität anachronistisch, noch auf Endgeräte Gebühren zu erheben. Die Veränderung erfolge zu schnell und die Grenzen zwischen den Geräten bewegen sich bekanntermaßen fliessend, wodurch demnächst auch ein internetfähiger Geldautomat gebührenpflichtig werden könne.
Jürgen Betz erklärte Offenheit der Rundfunkanstalten für Modelldiskussionen und wies darauf hin, dass schliesslich nicht sie, sondern die sondern Länder die Gebührenerweiterung beschlossen hätten.
Anschließend kam auch Petra Marwitz zu Wort und argumentierte, die Verfassungswidrigkeit dieser Erweiterung liege gerade in dem Systemwechsel, der sich hier vollzogen habe: Die Leute hätten demnächst keine Wahl, ob sie Rundfunkempfänger benutzen wollen, sofern sie beruflich darauf angewiesen seien.
Nun erhielt H.-J. Otto durch Henrik Schmitz die Gelegenheit, sein eigenes Konzept zu präsentieren: die Medienabgabe. Diese entspreche dem Grundsatz des Bundesverfassungsgerichts, wonach für die Veranstaltung öffentlichen Rundfunks nur einmal eine Gebühr bezahlt werden soll. Er schlägt vor, jeden Erwachsenen über 18 Jahren mit einem eigenen Einkommen pauschal zu einer Abgabe von ca. 10 € zu verpflichten. Dies solle unabhängig davon gelten, ob oder was für Endgeräte der Einzelne benutze. Hierbei entstünden zwei Vorteile: diese Summe käme die meisten Betroffenen günstiger als die bisherige Belastung durch die Rundfunkgebühren, zum anderen würde die hohe Dunkelziffer der „Schwarzseher“ drastisch reduziert. Ein Einzug dieser Gebühren könne beispielsweise durch das Finanzamt vorgenommen werden, wodurch eine aufwandsarme Kontrolle der Abgabenpflichtigen möglich wäre.
Otto frohlockte an dieser Stelle, dass dann auch endlich die dubiose „Schnüffelbehörde“ GEZ überflüssig würde. Auch müsse nicht mehr aufwendig und teilweise abenteuerlich festgestellt werden, wer mit wem in einem Haushalt zusammenlebt, um die Abgabenpflicht festzustellen.
Auf die Frage des Moderators an Doris Gabel, ob sie diesen Vorschlag für sinnvoll erachtet, konterte sie berechtigt, dass auch in diesem Fall Leute für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs zur Kasse gebeten würden, ob sie das Angebot nutzen wollen, oder nicht.
Jürgen Betz zeigte sich offener für dieses Modell, ergänzte aber, dass zunächst die Rechtsnatur einer solchen Abgabe geklärt werden müsse, da sie eher einer Sonderabgabe oder einer Steuer gleichkäme.
Prompt musste sich H.-J. Otto die Frage des Moderators gefallen lassen, ob denn eine Abgabe in Form einer Steuer nicht gegen das Gebot der Staatsferne der Medien verstoßen würde?
Petra Marwitz entgegnete hierauf, dass die Gebühren defacto nunmehr heute schon steuerlichen Charakter hätten, da quasi jeder irgendein gebührenpflichtiges Gerät besitze. Sie wies ferner darauf hin, dass die neue Gebührenpflicht für gewerblich genutzte Computer keinen Tatbestand für eine Gebührenbefreiung enthielte, z.B. für Existenzgründer. Hier fehlten noch Überarbeitungen der einzelnen Gebührentatbestände.
H.-J. Otto selbst sah keinen Verstoß seines Modells gegen das Staatsfernegebot: Allein die Festsetzung der Abgabe müsse staatsfern erfolgen, die Einziehung könne dann ruhig staatsnah durch die Finanzämter erfolgen.
Er versuchte daraufhin, bei den Öffentlich-Rechtlichen für sein Modell zu werben, indem er auf den Imagevorteil aufmerksam machte, der entstünde, sollte die GEZ überflüssig werden.
Auf die Frage des Moderators, ob er eine Gebührenbefreiung für Selbstständige und Unternehmer für notwendig erachte, wies Matthias Müller auf die Notwendigkeit hiervon hin. Es müssten klare Regelungen geschaffen werden, um die Gebührenpflicht bei Weiterentwicklungen von Endgeräten für die Wirtschaft kalkulierbar zu machen. Andernfalls müsse jeder Unternehmer im Einzelfall vor Gericht klären, ob denn sein Gerät schon die Grenze zum gebührenpflichtigen Rundfunkempfänger überschritten habe. Das jetzige System führte bereits in der Vergangenheit zu der Notwendigkeit von gerichtlichen Feststellungen der Gebührenfreiheit (Aldi-Urteil: Aldi klagte gegen Gebührenbescheid des HR, weil verpackte Fernsehgräte im Lager gebührenpflichtig sein sollten). Da sich diese Probleme durch Konvergenz noch weiter vertiefen würden, sei ein neues Abgaben-Modell erforderlich.
Interessant waren weiterhin die Reaktionen der Podiumsgäste auf die Frage von Schmitz, wie denn die Gebührenlandschaft, Medien und Endgeräte im Jahr 2015 aussehen werden:
Petra Marwitz äusserte zumindest die Hoffnung, dass die Diskussion um die Gerätekriterien bis dahin erledigt sei.
Dem pflichtete auch Matthias Müller bei: Der mobile Rundfunkempfang sei dann voll erschlossen, daher müsste die jetzige Diskussion zu einem Wechsel der Finanzierung führen.
H.-J. Otto sagte die starke Verbreitung von non-linearen Diensten voraus. Hierdurch werde sich die Medienlandschaft stark verändern, da vermehrt selektive, nicht länger bundesweit ausgestrahlte Programme den Markt prägen würden.
Doris Gabel hingegen zeigte sich unerschütterlich in ihrem Glauben an die Fortbestand des jetzigen Gebührensystems: Dieses werde mangels besserer und finanzkräftiger Modelle auch 2015 noch in Kraft sein.
Jürgen Betz relativierte diese Aussage dahingehend, dass das bestehende System durchaus modifiziert werden könne, eine Notwendigkeit für ein neues System mit neuen Rechtsunsicherheiten sehe er nicht.
Als schließlich das durchweg rege Publikum gezielte Fragen stellen konnte, wurde klar, dass Doris Gabel die Fachkunde der Zuhörer anscheinend unterschätzt hatte: Sie versuchte, die Höhe der neuen Gebühren von „Totalverweigerern“, die bislang gar keine Rundfunkgeräte, aber PCs benutzten, mit 5,52 € darzustellen. Das Publikum erkannte jedoch umgehend, das bislang noch 17,03 € gesetzlich festgelegt seien. Die Reduzierung stelle bislang noch einen Vorschlag der Öffentlich-Rechtlichen als Reaktion auf den Druck der Öffentlichkeit dar, sei allerdings keineswegs bereits beschlossene Sache. Das Publikum reagierte empört auf den Anschein, hier Fehlinformationen zu verbreiten, was zwischen H.-J. Otto und Jürgen Betz schließlich unter Zuhilfenahme des Gesetzestextes diskutiert wurde.
Weiterhin wurde aus dem Publikum treffend bezweifelt, dass selbst eine solche Reduzierung auf die Höhe der jetzigen Radiogebühren seitens der Öffentlich-Rechtlichen lange aufrecht erhalten würden, da als Begründung für eine Erhöhung die fortschreitende Entwicklung von IP-TV schon jetzt als Argument bequem herangezogen werden könnte.
In etwas ruhigeres Fahrwasser gelangte die Diskussion wieder durch die grundsätzliche Frage, wie sich eine Ausweitung auf Computer mit Internetzugang legitimieren lasse, da das Ziel der Gebühren doch die Gewährleistung der Grundversorgung sei. Diese werde aber doch schon durch Radio und Fernsehen sichergestellt, eine Ausweitung sei nicht erforderlich. Als Begründung führte Jürgen Betz an, dass den Öffentlich-Rechlichen auch eine Eintwicklungsgarantie vom Bundesverfassungsgericht zugesprochen worden wurde. Auch hierfür würden die Gebühren verwendet, um sicherzustellen, das gerade in Zeiten der Konvergenz auch die Grundversorgung von beispielsweise jungen Menschen in den neuen Medien sichergestellt werde.
Dem folgenden Fazit von Henrik Schmitz kann ich mich auch anschließen:
Es sind bereits mehrere Alternativmodelle für eine Finanzierung des Rundfunks denkbar. Die Diskussion hat gerade durch das Verhalten von Jürgen Betz gezeigt, dass auch seitens der Öffentlich-Rechtlichen Bereitschaft zu Modifikationen oder sogar Modellwechseln besteht.
Die Legitimation, den Gebührenbereich auch auf gewerblich genutzte Arbeitsgeräte auszudehnen und vor allem die gerechte Ausarbeitung dieser Erweiterung wurden mir allerdings leider auch jetzt noch nicht verständlicher.
Ihnen vielleicht?